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Im Ortenaukreis, zwischen den großen Kreisstädten Offenburg und Lahr, liegt an der B3 die Gemeinde Friesenheim mit dem Ortsteil Oberweier. Sie erreichen uns über die A5 im Norden Anschlusstelle Offenburg und im Süden über Anschlusstelle Lahr. Unsere neue auf ca 85 m² große Ferienwohnung ist in ein separates Schlafzimmer und ein Wohn-Essbereicheingeteilt. Eine Empore im Wohnbereich bietet Platz für einen weiteren Schlafbereich mit Doppelbett.Das Bad verfügt über eine Eckbadewanne, Runddusche und WC im modernen Stil.Bettwäsche und Handtücher sind im Preis inbegriffen.Unsere beiden Ferienwohnungen verfügen über einen separaten Eingang.Ein Freisitz mit Gartenmöbel, Liegen und ein Spielplatz mit Rutsche, Schaukel, Sandkasten sowie Trampolin lädt zum draußen verweilen ein. Ein Parkplatz steht Ihnen zur Verfügung.
Im Ortenaukreis, zwischen den großen Kreisstädten Offenburg und Lahr, liegt an der B3 die Gemeinde Friesenheim mit dem Ortsteil Oberweier. Sie erreichen uns über die A5 im Norden Anschlusstelle Offenburg und im Süden über Anschlusstelle Lahr.
Lage der Unterkunft
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Service Hotline 0049 (0) 761 / 88581-120
Mo - Fr 8:00-17:00 Uhr
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per Telefon: 0049 (0) 761 / 88581-120 (zum Ortstarif) Mo - Fr 8:00-17:00 Uhr
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.